Gefragt
Die FWG-UWG-Fraktion fragt nach den Auswirkungen möglicher Bundespläne zur Überführung der Arbeitsmarktförderung für unter 25-jährige Bürgergeldempfänger in die Arbeitslosenversicherung auf das Jobcenter Kreis Gütersloh. Konkret erkundigt sie sich nach personellen Folgen und etwaigen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Kreis.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass bei einer Umsetzung der Pläne die Aufgaben zur Bundesagentur für Arbeit übergehen würden und die Arbeit der Ausbildungscoaches ab dem Jahr 2025 vor Ort entbehrlich wäre. Zusätzliche finanzielle Belastungen entstünden nicht, da der Kreis stattdessen seinen kommunalen Finanzierungsanteil am Personal einsparen würde. Personal werde nicht freigesetzt, sondern soll über Fluktuation auf freiwerdende Stellen im Jobcenter und in der Kreisverwaltung übernommen werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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