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Anfrage 6132/1 · Kreisausschuss · 5. Februar 2024 · TOP 22.1a

Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.01.2024

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen einer möglichen Senkung der Landschaftsumlage des LWL um 0,35 Prozentpunkte für die Jahre 2024 und 2025. Zudem fragt sie, um wie viel Euro die Zahllast des Kreises Gütersloh bis 2027 laut der mittelfristigen Finanzplanung ansteigen wird.

Antwort der Verwaltung

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass eine Absenkung des Hebesatzes um 0,35 Prozentpunkte den Kreis im Jahr 2024 um rund 2,8 Millionen Euro und im Jahr 2025 um rund 2,9 Millionen Euro entlastet hätte. Bis zum Jahr 2027 steigt der Hebesatz voraussichtlich auf 18,35 Prozent. Dadurch erhöht sich die vom Kreis zu zahlende Landschaftsumlage von 138,4 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 165,0 Millionen Euro im Jahr 2027.

  • Eine Hebesatzsenkung um 0,35 Prozentpunkte hätte 2024 zu einer Entlastung von 2,8 Millionen Euro geführt.
  • Für 2025 hätte die Senkung eine Einsparung von 2,9 Millionen Euro bedeutet.
  • Die veranschlagte Landschaftsumlage steigt von 138,4 Millionen Euro (2024) auf 165,0 Millionen Euro (2027).
  • Die Zahllast des Kreises wächst von 2024 bis 2027 um 26,6 Millionen Euro.
  • Der Hebesatz der Landschaftsumlage liegt 2024 bei 17,35 Prozent und steigt bis 2027 voraussichtlich auf 18,35 Prozent.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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