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Anfrage 6605/1 · Jugendhilfeausschuss · 4. März 2026 · TOP 5.1

Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA im Sinne von § 45 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 27.02.2026

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich im Zusammenhang mit der Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA danach, wie das Jugendamt in der Jugendhilfeplanung Kinder aus Bedarfsgemeinschaften erfasst. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie die zu Hause gesprochene Sprache in den Kitas erhoben wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung stellte klar, dass eine Erfassung von Kindern aus Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vorgenommen wird. Als Begründung führte sie den Datenschutz an.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

Hat das dein Interesse geweckt?

Schau doch mal persönlich vorbei!

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