Kreisausschuss · 15. November 2021 · TOP 30.2

Grunderwerb in Halle (Westf.) im und am Naturschutzgebiet „Großer Berg/Hellberg“ und im Landschaftsschutzgebiet „Teutoburger Wald“

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Einstimmig

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.