Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt nach dem Umfang der Wohnraumförderung in den Kommunen des Kreises Gütersloh in den Jahren 2021 und 2022, unterteilt nach Mietwohnungen, Eigentum und Modernisierungen. Zudem erkundigt sie sich nach der Zahl verlängerter Belegungsbindungen bei preisgebundenem Wohnraum und dem Vorhandensein von Belegungsvereinbarungen.
Antwort der Verwaltung
Die Kreisverwaltung stellt die Förderzahlen der Jahre 2021 und 2022 für die einzelnen Kommunen detailliert dar. Verlängerungen von Belegungsbindungen wurden bisher keine bewilligt, unter anderem da in der Niedrigzinsphase Darlehen vorzeitig abgelöst wurden und in den Jahren 2022 und 2023 keine Zweckbindungen ausliefen. Gesonderte Belegungsvereinbarungen seien nicht erforderlich, da die Belegungsbindung bereits durch das Landesgesetz über den Wohnberechtigungsschein geregelt ist.
- 2021 wurden im Kreis Gütersloh 99 Mietwohnungen mit rund 15,33 Millionen Euro gefördert.
- 2022 flossen Fördermittel in Höhe von rund 19,47 Millionen Euro in 90 Mietwohnungen.
- Für selbstgenutzten Wohnraum wurden 2021 sieben Einheiten mit rund 1,17 Millionen Euro bewilligt.
- 2022 wurden 30 Einheiten selbstgenutzter Wohnraum mit gut 5,41 Millionen Euro gefördert.
- Bei Modernisierungen wurden 2021 insgesamt 44 Wohneinheiten mit rund 3,68 Millionen Euro gefördert.
- Im Jahr 2024 läuft bei einem und 2025 bei sieben Förderobjekten die Bindung aus.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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