Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Auswirkungen gesetzlicher Änderungen auf Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ab dem Jahr 2026. Sie fragt unter anderem nach dem Zeitplan und der Beteiligung der Politik an einer neuen Vergabesatzung sowie nach den Chancen, Risiken und Folgen für Verwaltung und Bieter.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung plant, dem neu gewählten Kreistag am 1. Dezember 2025 einen Entwurf für eine Vergabesatzung vorzulegen, damit diese zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Ein zusätzlicher politischer Arbeitskreis ist aus Termingründen nicht vorgesehen, jedoch stimmt sich die Verwaltung mit Kommunen in Ostwestfalen-Lippe ab, um einheitliche Regelungen zu schaffen. Höhere Wertgrenzen und flexiblere Verfahren erleichtern zwar Verhandlungen und verkürzen Fristen, verringern aber auch den offenen Wettbewerb und erfordern einen höheren Dokumentationsaufwand in der Verwaltung.
- Am 31.12.2025 verlieren Teile der bisherigen Dienstanweisung zu Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ihre Gültigkeit.
- Am 01.12.2025 soll der Kreistag die neue Vergabesatzung beschließen, damit sie zum 01.01.2026 in Kraft treten kann.
- Ohne eigene Satzung wären Direktaufträge bei Bauaufträgen bis zu einem Kostenvolumen von 5,538 Millionen Euro uneingeschränkt möglich.
- Ohne Satzung wären Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Kostenvolumen von 221.000 Euro möglich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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