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Kreisausschuss · 24. November 2025 · TOP 5

Beteiligung an der „Wege durch das Land gGmbH“: Übertragung der Gesellschaftsanteile des Kreises Lippe auf den Landesverband Lippe - Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 KrO NRW

Einstimmig

Worum es geht

Der Kreisausschuss stimmte einstimmig einem Dringlichkeitsbeschluss zur Beteiligung an der Kulturgesellschaft „Wege durch das Land gGmbH“ zu. Gegenstand des Beschlusses war die Übertragung der Anteile des Kreises Lippe auf den Landesverband Lippe.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.