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Jugendhilfeausschuss · 4. März 2026 · TOP 4

Anerkennung des Vereins „herzklar e.V.“ in Herzebrock-Clarholz als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Einstimmig

Worum es geht

Der Jugendhilfeausschuss hat den Verein „herzklar e.V.“ aus Herzebrock-Clarholz einstimmig als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die Anerkennung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuches.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.