Kreistag · 28. Juni 2021 · TOP 11

Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Beschlussvorlage Einstimmig

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.