Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den praktischen und rechtlichen Folgen der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Neuregelungen für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, insbesondere vor dem Hintergrund des vorgeschlagenen Verzichts auf eine Vergabesatzung. Sie fragt unter anderem nach Zuständigkeiten für Verfahrensentscheidungen, Maßnahmen zur Einhaltung von Compliance- und Antikorruptionsstandards sowie Vorgaben für Vertragsbedingungen und Vergabekriterien.
Antwort der Verwaltung
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