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Kreistag · 1. Dezember 2025 · TOP 27

Beteiligung an der „Wege durch das Land gGmbH“: Übertragung der Gesellschaftsanteile des Kreises Lippe auf den Landesverband Lippe - Genehmigung des Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 KrO NRW

Einstimmig

Worum es geht

Der Kreistag hat die Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses zur Beteiligung an der Wege durch das Land gGmbH einstimmig beschlossen. Hintergrund ist die Übertragung der Gesellschaftsanteile des Kreises Lippe auf den Landesverband Lippe.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.