Worum es geht
Mit 11 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen hat der Kreisausschuss die Aufhebung der Satzung zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2015 beschlossen. Damit treten die bisherigen satzungsrechtlichen Regelungen für diesen Bereich außer Kraft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.