Worum es geht
Mit 45 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen hat der Kreistag die Aufhebung der Satzung zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2015 beschlossen. Damit treten die bisherigen satzungsrechtlichen Regelungen für diese Interessenvertretung außer Kraft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.