Worum es geht
Der Kreisausschuss hat einstimmig die Bestellung von Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW für den Kreis Gütersloh beschlossen. Diese Personen stehen Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechender Einrichtungen als neutrale Ansprechpartner und Interessenvertretung zur Verfügung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.