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Stadt wählen, aktuell: Kreis Gütersloh

Kreisausschuss · 27. April 2026 · TOP 8

Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW für den Kreis Gütersloh

Einstimmig

Worum es geht

Der Kreisausschuss hat einstimmig die Bestellung von Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW für den Kreis Gütersloh beschlossen. Diese Personen stehen Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechender Einrichtungen als neutrale Ansprechpartner und Interessenvertretung zur Verfügung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.