Worum es geht
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einstimmig die Bestellung von Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW beschlossen. Diese Personen stehen den Menschen im Kreis Gütersloh als unabhängige Ansprechpartner in Angelegenheiten der stationären und ambulanten Pflege und Betreuung zur Seite.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.