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Stadt wählen, aktuell: Kreis Gütersloh

Ausschuss für Arbeit und Soziales · 22. April 2026 · TOP 4

Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz NRW für den Kreis Gütersloh

Einstimmig

Worum es geht

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einstimmig die Bestellung von Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW beschlossen. Diese Personen stehen den Menschen im Kreis Gütersloh als unabhängige Ansprechpartner in Angelegenheiten der stationären und ambulanten Pflege und Betreuung zur Seite.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.