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Stadt wählen, aktuell: Kreis Gütersloh

Kreistag · 22. Juni 2026 · TOP 14

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Gütersloh und der Stadt Harsewinkel über die Aufgabenwahrnehmung in der Bauaufsicht einschließlich Stellenplanveränderungen

Einstimmig

Worum es geht

Der Kreistag hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Gütersloh und der Stadt Harsewinkel über die Aufgabenwahrnehmung in der Bauaufsicht samt dazugehörigen Stellenplanveränderungen einstimmig beschlossen. Damit arbeiten die beiden Kommunen bei der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eng zusammen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.