Worum es geht
Der Kreistag hat einstimmig eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht beschlossen, einen Gesamtabschluss nach der Gemeindeordnung NRW aufzustellen. Damit entfällt für den Kreis Gütersloh der entsprechende bürokratische Aufwand für diese Rechnungslegung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.