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Stadt wählen, aktuell: Kreis Gütersloh

Kreistag · 22. Juni 2026 · TOP 15

Größenabhängige Befreiung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a Gemeindeordnung NRW

Einstimmig

Worum es geht

Der Kreistag hat einstimmig eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht beschlossen, einen Gesamtabschluss nach der Gemeindeordnung NRW aufzustellen. Damit entfällt für den Kreis Gütersloh der entsprechende bürokratische Aufwand für diese Rechnungslegung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.