Worum es geht
Der Kreistag hat den Erlass der Naturdenkmalverordnung für den Innenbereich einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen. Damit gelten neue Schutzregelungen für Naturdenkmäler innerhalb der bebauten Ortslagen im Kreisgebiet.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.